Gemeindediakonie Lübeck
Familienzusammenführung: Unterstützung für das zweite Projektjahr
Für das zweite Projektjahr gewährt der Lübecker Integrationsfonds erneut 8.600 Euro, die UNO-Flüchtlingshilfe steuert knapp 8.200 Euro dazu. Weitere Förderer sind die Possehl-Stiftung und die Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung.
„Schon in den ersten Monaten des neu gestarteten Projekts konnten wir eine fortlaufend hohe Nachfrage registrieren“, erklärt Cornelia Bauke, Leiterin des Bereichs Migration und Integration bei der Gemeindediakonie. „So haben wir es bereits im ersten Durchlauf von 2017 bis 2020 erlebt.“ In der Zeit von September 2021 bis Ende Mai 2022 hat Migrationsberater Abdulla Mehmud 53 Anträge auf Familienzusammenführung gestellt, davon waren bisher acht erfolgreich. Seit Beginn des Projekts waren insgesamt 229 Familien in der Beratung, davon wurden bisher 75 wieder zusammengeführt.
Zu verdanken ist dies der Beharrlichkeit von Abdulla Mehmud. Er selbst ist vor vielen Jahren als Kurde aus dem Irak geflüchtet, berät seine Klient*innen auch auf Arabisch. Viele der Geflüchteten begleitet er über Jahre. Wie zum Beispiel den Syrer Abdul Rahman K. (21), der im Alter von 14 Jahren mit seinem Onkel aus Aleppo geflohen war. 2018 beantragte er bei Abdulla Mehmud die Familienzusammenführung mit seinen Eltern und seinen fünf minderjährigen Schwestern. Es war der Beginn eines nervenaufreibenden Kampfes mit der deutschen Bürokratie. Später erhielten nur die Eltern ein Visum, denn inzwischen war der Geschwisternachzug ausgesetzt worden. Nachdem der Vater in Lübeck war, begann zusätzlich noch ein zermürbender Kampf um dessen Asyl. Letzten Endes durfte die restliche Familie im Jahr 2022 doch noch einreisen – bis auf die älteste, inzwischen volljährige Tochter. „Sie ist sehbehindert und braucht dringend eine Augenoperation“, so K.. „Wir sorgen uns sehr um sie“, sagt sein Vater. Mehmud: „Das alles bringt große Unruhe über die Familie und erschwert ihre Integration.“
Abdulla Mehmud bringt es nüchtern auf den Punkt: „Letztlich ist Familienzusammenführung ein politisch unerwünschter Prozess.“ Das hat dramatische Folgen für die Familien, die für Jahre getrennt werden und leiden. Mehmud: „Viele Ehepaare überstehen das nicht, lassen sich scheiden.“ Der Fall des Eritreers Idris I. (29) beschäftigt Abdulla Mehmud bereits seit 2016. Seitdem versucht der junge Mann verzweifelt, seine in Ägypten lebende Ehefrau nachzuholen. Aber die Behörden stellen sich stur: Angeblich habe sie bei der Deutschen Botschaft in Kairo keine gültigen Reisedokumente vorgelegt. Jetzt wolle Mehmud Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen. Er hat Hoffnung: „Bei vergleichbaren Fällen waren die Klagen erfolgreich.“ Trotz allem gebe es viele Fälle „mit Happy End“, so Mehmud. „Das gibt mir die Energie, um weiterzumachen.“
Ein glückliches Ende gab es etwa für die Familie H. aus Syrien. Drei Jahre nach seiner Flucht konnte Abdulaziz H. (47) seine Frau und seine drei Kinder wieder in die Arme schließen. Diese waren inzwischen vor dem Krieg in die Türkei geflohen. Nach Vorsprache beim Deutschen Generalkonsulat in Istanbul und Zustimmung durch die Ausländerbehörde in Lübeck konnte die Familie problemlos ausreisen.
Neben der Fortführung der Beratung wird die Gemeindediakonie in Kooperation mit der Hansestadt Lübeck nun auch den anderen Trägern von Migrationsberatung Schulungen zum Thema Familienzusammenführung anbieten. „Uns ist es wichtig, dass diese Beratung unabhängig von Projektlaufzeiten nachhaltig in der Hansestadt verankert wird“, so Geschäftsführerin Dörte Eitel. „Wir freuen uns sehr über die erneute Unterstützung dafür.“
Im ersten Projektjahr hat Abdulla Mehmud Handlungsanweisungen sowie Hinweise zu Terminen, Adressen, notwendigen Unterlagen und Erklärungen von Rechtsvorgaben zusammengestellt. Passagen, die für die Geflüchteten selbst von großer Wichtigkeit sind, wurden bereits in die wichtigste Herkunftssprache Arabisch übersetzt und können von den Beratenden entsprechend weitergegeben werden. Im nächsten Schritt werden die Mitarbeitenden der verschiedenen Migrationsfachdienste nun im Rahmen der Schulungen für die Beratung vorbereitet. Informationen rund um das Thema Familienzusammenführung werden laufend erneuert – denn Abdulla Mehmud weiß: „Die Gesetzeslage ändert sich ständig.“
Berechtigt zum Familiennachzug sind nach derzeitigem Stand bestimmte Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge und Asylberechtigter, außerdem von Geflüchteten aus Bürgerkriegsländern, die nur ein vorübergehendes Bleiberecht haben. Für diese besteht eine Obergrenze von bundesweit 1.000 Personen pro Jahr.
Kontakt:
Abdulla Mehmud, Tel. (0451) 613 201-14, Mobil 0179-537 22 22
mehmud@gemeindediakonie-luebeck.de