Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch zur geplanten Kürzung der Asylverfahrensberatung

Das Bundesinnenministerium hat die Verbände der freien Wohlfahrtspflege darüber informiert, die Mittel für die Asylverfahrensberatung ab 2027 einstellen zu wollen. Dazu sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

Die Migrationsberatung der Gemeindediakonie bietet im eigentlichen Sinn keine Asylverfahrensberatung an, da sie Zugewanderte zwar über das Asylverfahren informiert, jedoch keine Rechtsberatung dazu leistet. Foto: Valeska Achenbach

„Mit der Abschaffung der Asylverfahrensberatung würde die Bundesregierung einen folgenschweren Fehler begehen und ihrem selbstgesteckten Ziel widersprechen, mehr Ordnung in die Migration zu bringen. Schnelle und rechtssichere Asylverfahren kann es nur geben, wenn Menschen unabhängig beraten werden. Wer nach Deutschland flieht, kennt das deutsche Asylrecht nicht. Mit professioneller Asylverfahrensberatung können Asylsuchende besser im Verfahren mitwirken, damit die Bleibeperspektive schneller geklärt und Integration oder Rückkehr vorbereitet werden kann. Ohne diese Beratung würden die Verfahren länger dauern, statt kürzer. Das kann nicht Ziel der Bundesregierung sein.“

Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.00 Menschen beraten werden.
Hintergrund zur geplanten Einstellung der Mittel für die Asylverfahrensberatung:

Pressemitteilung der BAGFW:
Aus für unabhängige Asylverfahrensberatung

 

Hinweis: Sie verlassen die aktuelle Website

Dieser Link führt auf eine externe Website. Klicken Sie „Einverstanden“, um auf die externe Website zu gelangen.

Einverstanden